Da sich die Moral zur Hilfe bei Brandbekämpfungen nicht besserte, will man doch den Versuch zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr unternehmen. Die maßgeblichen Personen sind dazu aber nur bereit, wenn die zukünftige Feuerwehr besser ausgerüstet wird und nicht nur die Kameradschaft für etwaige Anschaffungen und Erneuerungen aufkommen muss.
In Zukunft werden die Beförderer einer Pumpe zum Brandplatz, der über eine Stunde entfernt ist 5 Fl. , bei kürzerer Entfernung 4 Fl. samt Trinkgeld für den Kutscher erhalten.
Es hat sich die Gewohnheit eingeschlichen, dass bei Feuersbrünsten die herbeigeeilten Leute mit leeren Händen erscheinen und somit nicht hilfreich eingreifen können.
Anschaffung von 12 Wassereimern zusätzlich zur Feuerspritze: Zur Feuerspritze sind gelegentlich 12 Wassereimer anzuschaffen.
Über Ansuchen des Gemeindedieners Wühl sollen die Schläuche im Feuerspritzenlokal aufbewahrt werden. Hr. Josef Jungreithmayr wird zum 2. Spritzenmann bestimmt.
Die Feuerspritze der Gemeinde soll Herrn Musner aus Bad-Hall zur Reparatur überstellt werden, wenn diese keine zu hohen Auslagen verursacht.
"Der Gemeindevorsteher hat die Verpflichtung, für den vorbeugenden Brandschutz ... und einen Aufruf zur Gründung einer Feuerwehr zu sorgen."
Erste Vorboten einer Feuerwehr in Pfarrkirchen: 1855 kam ein kaiserlicher Erlass heraus, welcher die Gemeindevertretung dazu verpflichtete, für jeden Ort eine Feuerspritze anzuschaffen und entsprechende Leute zur Bedienung dieser bereitzustellen. In Pfarrkirchen wurde eine solche Feuerspritze ca. 1859 angeschafft.